Die Impfdosen stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung und werden gestaffelt in die Schweiz geliefert.
Das Impfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone :
https://bag-coronavirus.ch/impfung/wann-kann-ich-impfen/#contents1
Die Impfstrategie ist auf die folgenden Zielgruppen Priorität (in absteigender Reihenfolge):
Als Physiotherapeut kommen Sie in Gruppe 2 und haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Physiotherapeuten, die in Pflegeheimen arbeiten, haben die selben Möglichkeit, sich im Rahmen des Pflegeheim impfen zu lassen. Wie empfehlen Ihnen, sich an der Einrichtung, in der Sie arbeiten, zu erkundigen.
08.01.2021
Das BAG in Abstimmung mit den Krankenversichererverbänden (curafutura und santésuisse) sowie der Medizinaltarifkommission UVG (MTK) Empfehlungen zur Kostenübernahme für die ambulante Behandlung auf räumliche Distanz im Rahmen eines Faktenblattes publiziert. Dieses Faktenblatt bezieht sich unter anderem auf den Bereich der Psychotherapie entsprechend Artikel 3.6.
Wenn Sie das aktuelle Informationsmaterial verbreiten, leisten Sie einen wichtigen Beitrag: gegen die Ausbreitung des Virus und zum Schutz von allen. Alle sollen wissen, wie sie sich und andere schützen können.
Laden Sie das passende Dokument herunter mit untenen Link, hängen Sie es gut sichtbar auf und senden Sie es an Freunde und Familie. Informationsmaterial finden Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.
Faktenblätter in vielen weiteren Sprachen stehen Ihnen zur Verfügung.
Link : https://bag-coronavirus.ch/downloads/
AHV-Leistungen für Selbstständige: Die Zahlung ist am 16. September 2020 ausgelaufen.
Liste der gefährdeten Personen: Die Liste wurde aktualisiert. Schwangere Frauen gelten als besonders gefährdet.
Verlängerung -Anrecht AHV-Ausgleichskassen - Covid-19
Am 1. Juli kündigte der Bundesrat eine Verlängerung der AHV-Leistungen für Selbstständige an. Selbstständige, die bis zum 17. Mai Leistungen erhalten haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie werden am Ende eines jeden Monats (rückwirkend ab dem 17. Mai) bis zum 16. September automatisch vergütet. Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass die Zahlung für den Zeitraum vom 17. Mai bis 30. Juni in den kommenden Tagen erfolgen wird.
Hiermit finden Sie die Mitteilung des Bundesrates : Verlängerung AHV Ausgleichskassen Meldung Bundesrat ab 1.Juli
Neue Rahmenvorgaben für den Sport
Mehr wissen: Webseite Swiss Olympic
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die «COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall» angepasst, um die Fristen zur Geltendmachung des Anspruchs zu präzisieren. Ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz muss somit bis spätestens 16. September 2020 geltend gemacht werden. Ab diesem Datum können auch keine rückwirkenden Neuberechnungen mehr verlangt werden. Medienmitteilung lesen
Das SECO hat online Modellschutzpläne für die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit entwickelt und zur Verfügung gestellt. Sie können sie als "Checkliste" verwenden, um sicherzustellen, dass die in Ihrem Unternehmen durchgeführten Maßnahmen vollständig sind.
Um sicherzustellen, dass alle selbständigen Physiotherapeuten, auch solche mit einem bedeutenden Einkommen, eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten können, hat der Ausschuss einen neuen Brief an Bundesrat Guy Parmelin geschickt. Um ein höheres Einkommen zu erzielen, haben diese Physiotherapeuten in der Tat Ausgaben getätigt (große Flächen, teure Ausrüstung) und nehmen jeden Monat schwerere Lasten auf sich. Ihre Situation ist daher ebenso schwierig.
Nach der auf der Pressekonferenz vom 16.04.20 gemachten Ankündigung, die Gewährung von Entschädigungen für Verdienstausfall insbesondere auf unabhängige Physiotherapeuten auszudehnen, wurde das Dokument "FAQ Covid-19-ökonomische Folgen" aktualisiert.
Beachten Sie auch das Informationsblatt des Centre Patronal "Ratgeber Selbstständige"
Wie Sie wahrscheinlich aus den Medien erfahren haben, hat die Schweizerische Eidgenossenschaft heute Massnahmen angekündigt, die die Physiotherapeuten direkt betreffen.
Ab dem 27.04.20 werden die Praxiseinschränkungen gelockert und wir werden wieder alle unsere regulären Patienten behandeln können, sofern wir ein noch zu klärendes Schutzkonzept einführen. Das Tragen einer Maske wird wahrscheinlich obligatorisch sein, wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald uns weitere Einzelheiten vorliegen. Pressemitteilung.
Ihr Vorstand ist froh, dass der Bundesrat seinen Antrag gehört hat und Entscheidungen in der gewünschten Richtung getroffen hat.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat auch die Ausdehnung der Entschädigung für Verdienstausfall auf Selbständigerwerbende angekündigt, die von der Verpflichtung zur Schliessung von Betrieben nicht betroffen sind, aber dennoch stark von dieser Massnahme betroffen sind. SVFP-Mitglieder werden morgen einen Informationsbrief erhalten. Wir werden Sie auch über die Schritte informieren, die unternommen werden müssen, um diese Entschädigungen zu erhalten.
Die Pressekonferenz des Bundesrates vom 8.04.20 lieferte keine konkreten Angaben zu möglichen wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen für Physiotherapeuten, die mit einer strikten Einschränkung ihrer Praxismöglichkeiten konfrontiert sind. Bei völliger Ungewissheit darüber, wie lange diese Situation andauern würde, haben die Bedenken der Physiotherapeuten nur noch zugenommen. Besorgnis um das Überleben ihrer Praxis, aber auch um die Gesundheit ihrer Patienten, die seit mehreren Wochen ohne Nachsorge sind.
Am folgenden Tag wandte sich der Vorstand an den für das EDI zuständigen Bundesrat Alain Berset und an Daniel Koch vom BAG mit der Bitte, die Bedingungen unserer Berufsausübung zu überprüfen. Wir laden Sie ein, diesen Brief zu lesen.
Ein wenig Hoffnung für die Walliser Physiotherapeuten. Lesen Sie die Medienmitteilung von 09.04.20 "Zweiter Massnahmenkatalog zur Unterstützung von Walliser Unternehmen"
Wir haben Sie bereits ermutigt, Ihre Fähigkeiten den Krankenhäusern in Ihrer Region zur Verfügung zu stellen. Die Dinge sind in Ordnung, und Sie können jetzt die Website von NAREG, das Nationale Register der Gesundheitsberufe, besuchen. Auf seiner Homepage bietet dieses ein einheitliches Anmeldeformular für die ganze Schweiz an und der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist garantiert.
Zuerst einmal hoffen wir, dass Sie gesund sind und auch bei Ihren Angehörigen keine Infektion mit dem Coronavirus zu beklagen haben. Und wenn doch, dann wünschen wir den Betroffenen viel Mut und Kraft im Kampf gegen die Krankheit. Wir denken auch an jene, die eine Quarantäne samt den damit verbundenen Ungewissheiten aushalten müssen.
Je nach Ihrem Arbeitsplatz - Spital, Praxis oder Hausbesuche - und auch je nach arbeitsrechtlichen Lage - zum Beispiel als angestellter oder freiberuflicher Physiotherapeut (und natürlich auch Physiotherapeutin), als Gesellschafter einer Praxis oder als Angestellter einer GmbH - präsentiert sich für Sie gegenwärtig eine noch nie dagewesene Situation: Während die einen mit der Arbeit nicht mehr nachkommen, sehen sich die anderen mit einem praktisch vollständigen Ausbleiben der Patienten konfrontiert. Entsprechend unterschiedlich werden auch die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise ausfallen.
Mit unserer FAQ-Liste gehen wir die verschiedensten Situationen durch, in denen Sie sich möglicherweise befinden, und verknüpfen sie mit den vom Bund aufgegleisten wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen, von denen Sie allenfalls profitieren können.
Wir hoffen, dass Sie in dieser Liste Antworten auf Ihre Fragen finden, müssen aber auch offen zugeben, dass noch immer etliche Fragezeichen bestehen. Der Bund ist dabei, seine Massnahmen zu verfeinern und deren Anwendungsmodalitäten zu klären.
Ihre Physiotherapie-Praxis ist fast leer, Sie haben Zeit, Sie sind gesund und nicht in der Risikokategorie?
Wenden Sie sich an Ihr örtliches Krankenhaus oder Gesundheitseinrichtungen. Bieten Sie Ihre Hilfe an, entsprechend Ihren Fähigkeiten. Wenn Sie sich mit der akuten respiratorischen Physiotherapie nicht mehr wohlfühlen, gibt es Möglichkeiten zur Aktualisierung. Die physiotherapeutischen Abteilungen der Kantonsspitäler können Ihnen Auskunft geben.
Sie können auch allgemeine physiotherapeutische Behandlungen wieder aufnehmen, Patienten mobilisieren, um Ihre Krankenhauskollegen zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, Zeit für die Akutversorgung einzuräumen.
Vielen Dank für Ihre Solidarität!
Es ist komplex zu bestimmen, ob der Fall Ihres Patienten als Notfall betrachtet werden soll oder nicht. Um Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung zu helfen, hat der Ausschuss ein Dokument "Notfälle oder nicht? Überlegungen" vorbereitet. Wir laden Sie ein, es zu konsultieren und für jeden Ihrer Patienten eine Risikobewertung durchzuführen.
Die Praxen werden stillstehen, bleiben aber teilweise offen. Die Regeln für Prävention und Hygiene, die Ihnen zu Beginn der Woche zugesandt wurden, gelten mehr denn je:
Covid-19 Impfung - Januar 2021
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Bundesamt für Gesundheit
Faktenblatt vom 24.12.20 Empfehlungen zur Kostenübernahme für die ambulante Behandlung auf räumliche Distanz auf den Bereich Physiotherapie
Siehe unsere COVID Seite
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Weiterbildungsprogramm
Besuchen Sie unsere französiche Kurs-Seite oder lesen Sie die Dokumente
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Wir stellen Ihnen die neuesten Informationen zum aufhängen in ihrer Praxis zur Verfügung
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Hinweise auf die Leitlinien für Angehörige der Gesundheitsberufe :
Welche Massnahmen muss ich für meine Patienten nehmen ?
Ich habe Symptome, wie soll ich reagieren ?
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Desinfektionsgel
Zum Preis von CHF 15.-/pro Liter
Für eine Bestellung, bitte nehmen Sie mit dem Sekretariat Kontakt auf
079 559 89 85
ASPI Association Suisse des Physiothérapeutes Indépendants
SVFP Schweizerischer Verband Freiberuflicher Physiotherapeuten
ASPI Associazione Svizzera Fisiatri Indipendenti
contact(a)aspi-svfp.ch, Chemin des Cèdres 15, 1023 Crissier - Tél. +41 79 559 89 85