Bei ambulanten Behandlungen ist der Patient frei in seiner Wahl des Physiotherapeuten.
Eine Erstverschreibung von Physiotherapie kann maximal 9 Sitzungen umfassen. Der Beginn der Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen nach der Verschreibung erfolgen.
Die Behandlung kann für 3 weitere Serien von 9 Sitzungen verlängert werden, wenn dies der Gesundheitszustand des Patienten erforderlich macht.
Bei mehr als 36 Sitzungen für die Behandlung des gleichen Krankheitsbilds müssen der behandelnde Arzt und die Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung oder IV) eine Vereinbarung treffen, um die langfristige Kostenübernahme zu sichern.
Der Physiotherapeut erstellt seine Rechnung im Prinzip direkt an die betroffene Versicherung (Drittzahlersystem). Wie bei allen ambulanten Behandlungen hat sich der Patient mit einem Anteil von 10% an den Kosten zu beteiligen.
Siehe auch :
Covid-19 Impfung - Januar 2021
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Bundesamt für Gesundheit
Faktenblatt vom 24.12.20 Empfehlungen zur Kostenübernahme für die ambulante Behandlung auf räumliche Distanz auf den Bereich Physiotherapie
Siehe unsere COVID Seite
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Weiterbildungsprogramm
Besuchen Sie unsere französiche Kurs-Seite oder lesen Sie die Dokumente
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Wir stellen Ihnen die neuesten Informationen zum aufhängen in ihrer Praxis zur Verfügung
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Hinweise auf die Leitlinien für Angehörige der Gesundheitsberufe :
Welche Massnahmen muss ich für meine Patienten nehmen ?
Ich habe Symptome, wie soll ich reagieren ?
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Desinfektionsgel
Zum Preis von CHF 15.-/pro Liter
Für eine Bestellung, bitte nehmen Sie mit dem Sekretariat Kontakt auf
079 559 89 85
ASPI Association Suisse des Physiothérapeutes Indépendants
SVFP Schweizerischer Verband Freiberuflicher Physiotherapeuten
ASPI Associazione Svizzera Fisiatri Indipendenti
contact(a)aspi-svfp.ch, Chemin des Cèdres 15, 1023 Crissier - Tél. +41 79 559 89 85