In der Schweiz praktizierende Physiotherapeuten unterstehen dem gesetzlichen Rahmen des KVG (Krankenversicherungsgesetz) und der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), wie auch den kantonalen Gesetzen zum öffentlichen Gesundheitswesen.
Physiotherapeuten sind von Gesetzes wegen zur Respektierung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit verpflichtet: Die Behandlung eines Patienten muss dem gesetzten Ziel angemessen sein. Weiter sind sie zum Besuch von Weiterbildungen angehalten.
Die Werbung für ihre Praxis ist durch kantonale Vorgaben reglementiert.
Siehe auch:
ASPI Association Suisse des Physiothérapeutes Indépendants
SVFP Schweizerischer Verband Freiberuflicher Physiotherapeuten
ASPI Associazione Svizzera Fisiatri Indipendenti
contact(a)aspi-svfp.ch, Chemin des Cèdres 15, 1023 Crissier - Tél. +41 79 559 89 85