Die Tarife physiotherapeutischer Behandlungen werden durch Konventionen auf Bundesebene festgelegt. Jede Leistung entspricht einer Anzahl Taxpunkte, deren Werte von Kanton zu Kanton variieren.
• HSK-CSS Kantonale Taxpunktwerte
• tarifsuisse ag Kantonale Taxpunktwerte
Ärztlich verschriebene physiotherapeutische Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen, von der SUVA und anderen Unfallversicherungen sowie von der Invalidenversicherungen rückerstattet.
Nicht ärztlich verschriebene physiotherapeutische Leistungen werden von der Grundversicherung aktuell nicht übernommen. Hingegen sind viele Physiotherapeuten auf den Listen der Zusatzversicherungen für alternative Therapien eingeschrieben. Die Übernahme dieser Behandlungen hängt von der vom Patienten abgeschlossenen Zusatzversicherung ab. Informieren Sie sich direkt beim Physiotherapeuten Ihrer Wahl.
Siehe auch :
Covid-19 Impfung - Januar 2021
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Bundesamt für Gesundheit
Faktenblatt vom 24.12.20 Empfehlungen zur Kostenübernahme für die ambulante Behandlung auf räumliche Distanz auf den Bereich Physiotherapie
Siehe unsere COVID Seite
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Weiterbildungsprogramm
Besuchen Sie unsere französiche Kurs-Seite oder lesen Sie die Dokumente
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Wir stellen Ihnen die neuesten Informationen zum aufhängen in ihrer Praxis zur Verfügung
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Hinweise auf die Leitlinien für Angehörige der Gesundheitsberufe :
Welche Massnahmen muss ich für meine Patienten nehmen ?
Ich habe Symptome, wie soll ich reagieren ?
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Desinfektionsgel
Zum Preis von CHF 15.-/pro Liter
Für eine Bestellung, bitte nehmen Sie mit dem Sekretariat Kontakt auf
079 559 89 85
ASPI Association Suisse des Physiothérapeutes Indépendants
SVFP Schweizerischer Verband Freiberuflicher Physiotherapeuten
ASPI Associazione Svizzera Fisiatri Indipendenti
contact(a)aspi-svfp.ch, Chemin des Cèdres 15, 1023 Crissier - Tél. +41 79 559 89 85